Kehrauftrag Sofern die Eigentümer auch zukünftig ihren bisherigen Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung der Kehr- und Überprüfungs- und Messtätigkeiten beauftragen möchten und vielleicht gar kein Interesse an einem Schornsteinfegerwechsel haben läuft alles unverändert weiter. Der Bezirksschornsteinfeger bleibt dann auch weiterhin für die pünktliche und ordnungsgemäße Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten verantwortlich. Die zuvor beschriebene zusätzliche Verantwortung und Verwaltungsarbeit für den Gebäudeeigentümer entfällt somit.
An dieser Stelle aber eine Bitte in eigener Sache: Wenn Sie in der Vergangenheit mit unserem Service und der Ausführung der Arbeiten zufrieden waren und Sie uns weiterhin Ihr Vertrauen schenken wollen, ist es für mich eine wesentliche Planungshilfe, wenn Sie mir den ausgefüllten Kehrauftrag unterzeichnet zusenden. Gerne auch per FAX. Vielen Dank dafür!
Abschließend ist noch zu beachten, dass der bisherige Bezirksbevollmächtigte Schornsteinfegermeister in jedem Fall auch zukünftig für sogenannte Vorbehaltsaufgaben, wie die Feuerstättenschau und die "Abnahme" einer neuen oder geänderten Feuerungsanlage (Feuerstättenwechsel sind anzeigepflichtig), ausschließlich zuständig bleibt. Mit den hoheitlichen Aufgaben bildet der Schornsteinfeger das wichtige Bindeglied zwischen Betreibern und Verwaltung (Ordnungsbehörde). Jedem Eigentümer sollte bewusst sein, dass die ausgeübte Wahlfreiheit mit einer deutlich stärkeren Verantwortung und Haftung erkauft werden muss, da bei einem Schornsteinfegerwechsel der Nachweis über die frist- und ordnungsgemäße Ausführung der Schornsteinfegerarbeiten mit dem vorgeschriebenen Formblatt vom Eigentümer selbst zu führen ist. Versäumnisse können zu weiteren Kosten, zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen und nicht zuletzt zu einem Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Wir bemühen uns täglich Ihren Erwartungen gerecht zu werden und ich würde mich freuen, auch in Zukunft Ihr Schornsteinfeger & Glücksbringer zu sein.
Kehrauftrag als pdf-Dokument [142 KB]
Kehrauftrag als docx-Dokument [14 KB]
(ausfüllbar) |
Auftrag zur Gashausschau Mit Erscheinen der Technischen Regeln für Gasinstallationen 2018 wurden einige Bereiche dieses Regelwerks modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird immer häufiger gerne der Hauseigentümer / Betreiber in die Pflicht genommen.
Am Erdgasnetzanschluss liegt üblich die Versorgungsgrenze zur Gasübergabe für den Hausgebrauch. Dies ist zugleich die Schnittstelle für die Zuständigkeit. Denn ab der Hauptabsperreinrichtung des Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gas-Installation in den Händen des Anschlussnehmers (Betreibers).
Vor der ersten Inbetriebnahme müssen Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden, sonst wird der Anschluss vom Gasversorgungsunternehmen nicht freigegeben. Die Gebrauchsfähigkeit und Dichtheit der Gasleitung ist anschließend alle 12 Jahre durch einen konzessionierten SHK Vertrags Installationsunternehmer nachzuweisen.
Mit der richtigen Behandlung und der jährlichen Gas-Hausschau, sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasanlage intakt bleibt und Risiken erst gar nicht entstehen. Damit Sie den Jahres-Check nicht selbst durchführen müssen, bieten wir Ihnen im Rahmen unserer Überprüfungstätigkeiten diesen Service zusätzlich an. Selbstverständlich führen wir die Gas-Hausschau auch dann durch, wenn keine Kehr- und Überprüfungstätigkeiten in Ihrem Gebäude auszuführen sind.
Mein Angebot zur Gashausschau Wir kontrollieren für Sie alle frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreichrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit. Bei nachträglich verkleideten frei verlegten Innenleitungen prüfen wir die notwendigen Lüftungseinrichtungen. Nicht zulässige Belastungen durch gewichtige Gebrauchsgegenstände und nicht korrekte Befestigungen der Gasleitungen werden durch uns erkannt und Ihnen mitgeteilt. Zudem fahren wir die zugänglichen Anschlüsse, Verschraubungen, Übergangsstücke und Prüfnippel der Gasstrecke mit einem Detektor ab, um schon kleinere Leckagen frühzeitig festzustellen.
Ihre Vorteile durch unsere Kontrolle * Höhere Sicherheit für Sie und Ihre Mieter * Früherkennung von Schäden * Vermeidung hoher Reparaturen und Folgekosten * Technische Expertise (Prüfprotokoll) * Sofortmeldung erkannter Mängel im Rahmen der Gas-Hausschau * Jursutische Entlastung im Schadenfall
Fordern Sie gerne ein unverbindliches Angebot für Ihr Objekt an!
Auftragsflyer [114 KB]
|