Aktuelle Kundeninformationen
Unsere Position zu Corona und der Covid-19 Problematik |
Diese, für alle Gesellschaftsschichten gleichermaßen schwierigen Auswirkungen der Corona Pandemie stellt auch uns durch Durchführungsverpflichtungen vor große Herausforderungen.
Wie viele andere Handwerker führen die hiesigen Schornsteinfeger selbst in der Corona-Zeit wichtige Tatigkeiten zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit durch.
Wir haben uns mit dem unsichtbaren Feind wie folgt auseinander gesetzt:
Es ist uns absolut bewusst, dass es unterschiedliche Auffassungen zu der gegenwärtigen Durchführung unserer gesetzlichen Aufgaben geben kann. Die Gefahrenabwehr, sowie die Aufrechterhaltung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen bleibt allerdings unser oberstes Gebot und stellt damit eine sicherheitsrelevante Aufgabe dar, die den Schornsteinfeger einerseits privilegiert und andererseits aber den Konflikt aufwirft, wie sowohl die Gesundheit des Kunden, als auch die eigene bewahrt werden kann.
Es ist ein absolut schwieriger Spagat, den die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger Deutschlands zurzeit hinbekommen sollen. Sie sind alle gehalten, die empfohlenen Hygienemaßnahmen bezüglich des Infektionsschutzes emzuhalten, und auf der anderen Seite umfänglich ihren Pflichten nachzukommen.
Die erforderlichen Schornsteinfegertatigkeiten dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr und dürfen deshalb auch nicht ausgesetzt oder beliebig auf unbestimmte Zeit verschoben werden.
Bereits im März dieses Jahres ordneten die zuständigen Behörden an, dass Schornsteinfeger unter Beachtung der Hygienevorschriften (Informationen des Robert-Koch-Instjtuts zum Infektionsschutz) weiterhin ihrer Arbeit nachkommen sollen bzw. müssen.
Diese Empfehlungen werden vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks unterstützt. Bestirnmte Aufgaben könnten im Rahmen der Fristen leicht verschoben werden, wenn es aus Sicht der Gefahrenabwehr vertretbar sei, so die Empfehlung der Landesbehörden. Ein Aussetzen der Arbeiten oder ein beliebig langes Verschieben bleibt dem Schornsteinfeger aber untersagt. Denn die Schornsteinfegerarbeiten sind systemrelevant. Sie dienen der öffentlichen Gefahrenabwehr im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes und der Betriebssicherheit von Feuerungsanlagen. Tatsache ist, dass die Tatigkeiten des Schornsteinfegers zur Wahrung der Brand- und Betriebssicherheit von Feuerungs- und Abgasanlagen letztendlich dem Schutz von Leib und Leben dienen und daher unabdingbar in den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen durchzuführen sind.
Wie Sie es von uns seit langem gewohnt sind, werden wir deshalb weiterhin kundenorientiert und termingerecht für Sie vor Ort sein. Aufgrund der Verbreitung des Corona-Virus ist es jedoch unumgänglich, dass bei persönlichem Aufeinandertreffen einige grundlegende Verhaltensregeln eingehalten werden, um die Gefahr einer Ansteckung nur auf das Minimum zu reduzieren.
Bitte zögern Sie nicht, in begründeten Verdachtsmomenten oder bei ärtzlicher Quarantäne einen Ausweichtermin mit uns zu verabreden.
Ansonsten gelten die üblichen Hygieneregeln:
-Abstand halten
-Direktkontakt vermeiden (kein Händeschütteln)
-Wortwechsel auf ein Mindestmaß (ggf. Mundschutz anlegen)
-Desinfektionen regelmäßig wiederholen
Wir stimmen mit der Auffassung der obersten Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung) überein, dass die allgemeine Gefahrenabwehr nicht situationsbedingt relativiert werden kann.
Wir möchten keinesfalls CO-Unfälle verantworten, um die schreckliche Corona-Statistik zu entlasten - das wäre nach unserem Berufskodex keinesfalls vertretbar.
Unser Handwerk bedankt sich deshalb ausdrücklich bei allen Anlagenbetreibern, die durch ein entsprechend angepasstes Verhalten uns bei den anstehenden Arbeiten vor Ort unterstützen.
Das Schornsteinfegerhandwerk empfiehlt daher allen Verbrauchern: Sollten wir unsere Arbeiten bei Ihnen schon konkret angemeldet haben und es evtl. zu Unsicherheiten bzw. Fragen kommt, möglichst frühzettig mit uns Kontakt aufzunehmen und sich bzgl. der anstehenden Termine zu informieren / verabreden. Gemeinsam finden wir immer gangbare Lösungen, die sowohl der Wahrung der Betriebs- und Brandsicherheit, wie auch des gebotenen Infektionsschutzes in Ihrem zu Hause Rechnung tragen kann.
Schon seit vielen Hundert Jahren steht das Schornsteinfegerhandwerk für die Sicherheit der Bevölkerung und fühlt sich gerade auch in den unsicheren Zeiten der Corona-Pandemie angesprochen und aufgrund unserer langen Tradition nicht minder verpflichtet.
Wir freuen uns schon heute darauf, Sie bei unserem nächsten Besuch wieder unter normalen Umständen anzutreffen und wünschen Ihnen alles Gute.
Bitte bleiben Sie gesund!
Feuerstättenbescheid / Kehrauftrag |
Viele Immobilieneigentümer haben in den letzten Monaten von mir erstmalig einen sogenannten Feuerstättenbescheid erhalten, welcher im Zuge der Reform des Schornsteinfegerrechts eingeführt wurde. Mit der Novellierung des Schornsteinfegergesetzes geht die Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten auf den Eigentümer des Grundstücks oder der Räume über. Gleichzeitig wird durch die Herstellung der Dienstleistungsfreiheit für den Eigentümer die Möglichkeit geschaffen, die Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten an einen anderen qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb als den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister zu übertragen. Damit aber für den Eigentümer klar ersichtlich ist, wann welche Tätigkeiten durchzuführen sind, wurde der Feuerstättenbescheid vom Gesetzgeber geschaffen.
Innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 liegt die Verantwortung und Kontrolle im Bereich der Kehr- und Überprüfungstätigkeiten auch weiterhin bei den bisherigen Bezirksschornsteinfegermeistern, welche die Arbeiten in den Gebäuden unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen durchführen.
Bis zum 01.01.2013 besteht für mich also die gesetzliche Verpflichtung, jedes von mir betreute Objekt mit diesem besagten Feuerstättenbescheid zu belegen.
In dem Feuerstättenbescheid finden Sie genau dokumentiert, wann welche Kehr- bzw. Messarbeiten zu veranlassen sind.
Der Bescheid ermöglicht es dem Grundstückseigentümer ab dem Jahr 2013 (nicht hoheitliche) Schornsteinfegerarbeiten, wie z.B. die Schornsteinreinigung oder Abgaswegüberprüfung von einem anderen europäischen Betrieb durchführen zu lassen.
Dieser gelistete Fachbetrieb muss allerdings rechtzeitig beauftragt werden:
Der erlassene Feuerstättenbescheid definiert Zeiträume und Umfang der zu erledigenden bzw. vorgeschriebenen Arbeiten.
Auf einem Formblatt bestätigt der ausführende Schornsteinfeger aus Haftungsgründen dann die fachgerechte Erfüllung gegenüber dem Bezirksbevollmächtigten, da dieser auch weiterhin die Durchführung der Arbeiten zu überwachen hat.
Die Verpflichtung zur Übersendung des ordnungsgemäß ausgefüllten Formblattes hat jedoch alleine der Grundstückseigentümer. Kündigt der Grundstückseigentümer die Ausführung der Arbeiten durch einen anderen Schornsteinfegerbetrieb an, lässt diese aber nicht ausführen, übersendet das Formblatt nicht fristgerecht oder mangelt es an der Berechtigung (Zulassung) des Betriebs zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten erfolgt die Ersatzvornahme. Die Arbeiten werden dann vom bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister ausgeführt. [Mehr]
Gashausschau |
Im Vergleich zum europäischen Ausland hat Deutschland im Bereich der Gasinstallationen einen der höchsten Sicherheitsstandards. Dieser fußt u. a. auch auf den technischen Regeln für die Gasinstallation (TRGI).
Sicherheit ist kein Selbstläufer. Aber auch die sicherste Technik bedarf einer regelmäßigen Kontrolle.
Wussten Sie?
Die Betreiber von Gasanlagen sind gemäß der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) für ihre Gasanlagen selbst verantwortlich:
Ab der Hauptsperreinrichtung (HAE) des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Gebäudeeigentümern bzw. Betreibern. Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, Ihre Gasanlage einmal jährlich zu kontrollieren. Mit der Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde diese Prüfung für Hausbesitzer zur jährlichen Pflicht.
Vielfach nicht bekannt!
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht oder durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Kontrolle seiner Hausgasleitung verpflichtet.
Vermieter sind darüber hinaus zur Prüfung und Instandhaltung verpflichtet.
Im Falle eines Schadens muss vor Gericht dokumentiert werden können, dass sachgerechte und regelmäßige Kontrollen an den Hausgasleitungen stattgefunden haben. Mit dem Prüfprotokoll unseres Sicherheitschecks können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Sicherheitscheck mit Dokumentation!
Wir dokumentieren in einem Protokoll die durchgeführte Gashausschau, alle relevanten Gasleitungen, Geräte und Lüftungsanlagen und informieren umgehend über ggf. vorgefundene Umregelmäßigkeiten oder Mängel.
Bitte sprechen Sie meinen Mitarbeiter oder mich bei Bedarf an !
Gerne stehen wir für Ihre Rückfragen persönlich zur Verfügung !
Warum ist gerade der Schornsteinfeger der Richtige ?
Der Schornsteinfegerberuf gehört zu den sicherheitsrelevanten Gewerken gemäß der Handwerksordnung Anlage A in Deutschland. Der Schornsteinfeger führt schon seit je her sicherheitsbezogene Arbeiten durch und dokumentiert diese entsprechend.
Wir kennen die Örtlichkeiten genau - das spart Zeit und schont Ihren Geldbeutel.
Zusätzlich sind die Schornsteinfegerbetriebe nach dem Qualitäts- und Umweltmanagement-System zertifiziert, Weiter- und Fortbildung gehören zum hohen Qualitätsstandard.
Wir sind neutral in unserer Beurteilung, da wir nicht an Folgearbeiten mitpartizipieren.
Keinesfalls führen wir Abdichtungsarbeiten in irgendeiner Form aus!
Dazu beauftragen Sie bitte Ihr Vertragsinstallationsunternehmen bzw. Ihren eingetragenen SHK-Betrieb.
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Feinstaub-Problematik |
Holzfeuerung wie Kamin- und Kachelöfen bedienen die individuellen Bedürfnisse der Bewohner nach Wärme, Behaglichkeit, Ambiente und Ästhetik im eigenen Heim wie kaum ein anderer Wärmeerzeuger. Nicht zuletzt aus diesem Grund erfreuten sich diese Feuerstätten in den letzten Jahren wieder einer zunehmenden Beliebtheit.
Die technischen Anforderungen an Holzfeuerungen sind über die Jahre gewachsen. Zum einen forderten die zunehmend, dichter werdenden Gebäudehüllen technische Anpassungen, die sich z.B. in Form von raumluftunabhängigen Feuerstätten mit selbstständig dicht schließenden Feuerraumtüren sowie hoher Dichtigkeit von Brennraum und Leitungen für Verbrennungsluft und Abgas widerspiegelten.
Aber auch die Anforderungen an die Verbrennungsqualität entwickelten sich fort und so suchte man stetig nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Verbrennungsqualität und somit auch nach möglichst hohen Wirkungsgraden der Feuerstätten mit dem Ziel, die im Holz chemisch gebundene Energie, weitestgehend gewinnbringend zu nutzen. Hierbei wurden bereits große Fortschritte erreicht, sodass nun weitere Steigerungen des Wirkungsgrades und einer damit einhergehenden Senkung der Abgastemperaturen zu erhöhten Anforderungen an die Schornsteinanlagen führen werden. Die Verbesserung der Verbrennungsqualität ist aber eine unabdingbare Voraussetzung für die Vermeidung von Schadstoffemissionen und weiter steigender Luftbelastungen. In diesem Zusammenhang ist das Kohlenmonoxyd seit langem ein anerkannter Indikator für die Verbrennungsqualität.
In den vergangenen Jahren gerieten darüber hinaus die Staubemissionen in den Mittelpunkt des allgemeinen Interesses. Dabei war nicht etwa eine plötzlich verschlechterte Luftqualität Auslöser der Diskussionen, sondern vielmehr das Inkrafttreten der Europäischen Feinstaubrichtlinie 99/30 EG im Jahr 2005. In dieser Richtlinie werden Obergrenzen für die Belastungen der Luft durch Kohlenmonoxyd, Stickstoffoxyde und andere gasförmige Stoffe festgelegt, aber auch für Schwebstäube in der Luft.
Seit langem galten insbesondere großtechnische Feuerungsprozesse und der Straßenverkehr als die bedeutenden Verursacher für Luftverschmutzungen. Dementsprechend wurden schon lange entsprechende Maßnahmen ergriffen, wie der Einbau von aufwändigen Filtereinrichtungen und Katalysatoren bei Automobilen, um den Anforderungen an die Abgasemissionen Rechnung zu tragen. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass zur weiteren Verbesserung der Luftqualität nun auch der Hausbrand ins Blickfeld des Umweltbundesamtes geraten ist und heute eine wichtige Rolle als Verursacher von staubförmigen Emissionen spielt. Entsprechende Restriktionen sind daher zu erwarten. Doch in diesem Zusammenhang sollte man sich die Frage stellen, ob nicht der Brennstoff Holz unser wichtigster Träger erneuerbarer Energie ist?
Kamin- und Kachelöfen sind im Wohnraum nicht allein wichtige Elemente der Behaglichkeit, sondern liefern auch Wärme für die Beheizung sei es als Zusatzheizung oder als alleinige Wärmequelle im Haus. Und damit leisten die Holzfeuerungen bereits einen bedeutenden Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien in Deutschland, denn aktuellen Zahlen des Umweltbundesamtes zufolge hat die Wärmeerzeugung mit Biomasse den größten Anteil an der Nutzung regenerativer Energiequellen. Unter diesem Aspekt scheinen die Holzfeuerungen ein wesentlicher Faktor bei der Erreichung der ehrgeizigen CO2-Einsparziele der Bundesregierung zu sein.
Der Betreiber von Holzfeuerungen darf sich der Bedeutung seines Beitrages beruhigt bewusst sein und kann sich darüber hinaus auch der Tatsache erfreuen, dass der Brennstoff Holz nicht den gleichen Unwägbarkeiten hinsichtlich von Preis und Verfügbarkeit unterworfen ist, wie die Brennstoffe Öl und Gas. Eine weitere Steigerung des Holzeinsatzes in der häuslichen Verbrennung ist daher wünschenswert, insbesondere vor dem Hintergrund der stetig verbesserten Verbrennungstechnik und Abgasreinigung (z. B. Partikelabscheider).
Wie steht es nun um die Emissionen bei der Holzverbrennung? Auch ohne eine neue gesetzliche Forderung seitens
der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV), deren Emissionsgrenzwerte bereits aus den 1980er Jahren stammen, hat sich die Industrie durchaus um eine Senkung der Emissionen und Wir-kungsgradsteigerungen bemüht. Diese Bemühungen finden ihren Niederschlag in den Ergebnissen der Kohlenmonoxyd Messungen bei Typprüfungen und freiwilligen Qualitätszeichen wie "DIN plus" oder des Qualitätsnachweises über die HKI-Datenbank. Aber auch verschärfte lokale Anforderungen, wie etwa in München, Stuttgart, Regensburg oder Düsseldorf spiegeln das wider.
Eine Führungsgröße zur Beurteilung der Verbrennungsqualität ist seit längerem die Kohlenmonoxyd Konzentration (CO). Kohlenmonoxyd wird bei unvollständiger Verbrennung gebildet, bei der im idealen Ablauf Kohlendioxyd (CO2) produziert würde. Weitere Produkte einer unvollständigen Verbrennung sind unverbrannte Kohlenwasserstoffe und Ruß. Die Produkte im Abgas der vollständigen Verbrennung sind neben Kohlendioxid auch Wasser. Dabei wird aber beim Brennstoff Holz nur soviel CO2 in die Umwelt entlassen, wie das Holz bei seinem Wachstum aus der Umwelt aufgenommen hat. Damit sind die Verbrennungsprodukte Kohlendioxid und Wasser des Brennstoffs Holz als unbedenklich für die Umwelt anzusehen. Darüber hinaus fallen im Abgas noch geringe Mengen an Schwefel- und Stickstoffoxiden an, die aber als unbedeutend eingestuft werden dürfen.
Alkali- und Erdalkalimetalle im Holz wie Kalium und Calcium führen zu Salzen oder Oxyden im Abgas und sind Teil der Partikelemissionen. Diese können anders als Rußpartikel nicht durch eine vollständige Verbrennung oder Nachverbrennung vermieden werden, da es sich hierbei um nicht brennbare Stoffe handelt.
Die Partikelemissionen bei Holzfeuerungen bilden die umweltrelevante Komponente des Abgases, und die Beurteilung der damit verbundenen Gefahren ist weitaus komplizierter und schwerer als bei Stickstoffoxyden (NOX) oder Kohlenmonoxyd (CO). Insbesondere unverbrannte Kohlenwasserstoffe treten in unzähligen unterschiedlichen Kombinationen mit jeweils unterschiedlichen Eigenschaften auf. Der Begriff: "Feinstaub" geriet in diesem Zusammenhang besonders in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Offensichtlich wird dieser Begriff oft als Sammelbegriff für alle nicht gasförmigen Emissionen verwendet. Gemeint sind in der Luft schwebende Teilchen, die im wissenschaftlichen Jargon mit "Aerosolen" bezeichnet wenden. Größere Teilchen mit Durchmessern üben 0,01 mm, sinken aufgrund ihres Gewichtes relativ schnell zu Boden. Sie sind daher wenig relevant für die Luftqualität. Darüber hinaus gelten sie nicht als lungengängig und damit als eher gesundheitlich unbedenklich.
Aus diesem Grund liegt das Hauptaugenmerk bei den Regelungen zur Verbesserung der Luftqualität auf den Teilchen, die kleinere Durchmesser als 10 m (105 m) haben und als PM10 bezeichnet werden. Diese Teilchen können sowohl aus festem wie aus flüssigem Material bestehen. Die flüssigen Bestandteile stammen aus der Kondensation von Wasser und Kohlenwasserstoffverbindungen, die festen Bestandteile bilden sich z. T. aus Salzen und Oxyden. Von Ruß spricht man, wenn die entstehenden Partikelemissionen überwiegend aus unverbranntem Kohlenstoff bestehen. Bedenklich an den PM10 Partikeln ist zum einen die höhere Verweilzeit in der Atmosphäre aufgrund des geringen Gewichts, andererseits können Teilchen mit Durchmessern unten 2,5 oder 1 m tiefer in die Lunge vordringen und bei noch kleineren Durchmessern auch in die Blutbahn gelangen. Die Erscheinungsformen der Partikelemissionen sind sehr vielfältig und kompliziert.
Noch komplizierter jedoch ist die Frage nach der Wirkungsweise der unterschiedlichen chemischen Substanzen. Anhand der messbaren PM10-Konzentratinnen in Küstennähe oder auf Nordseeinseln wird dies sehr schnell deutlich, denn es handelt sich dort im Wesentlichen um Meersalz, das fein verteilt in der Luft vorliegt und dieses hat gewiss nicht die Wirkungen wie beispielsweise Dieselruß.
Außerdem ist auch die Annahme nichtzutreffend, dass sich die Emissionen aus Feuerungen auch direkt als Immission, die auf Mensch und Umwelt einwirken, widerspiegeln. Im Allgemeinen lässt es sich nicht einfach nachweisen, welche Veränderungen die Partikel in der Atmosphäre durchlaufen. Somit findet man auch nicht unbedingt die mit dem Abgas
ausgestoßenen Partikel in einer Luftqualitätsmessstation wieder. Die jeweiligen Partikel unterscheiden sich in der Regel sowohl in der Größe wie auch in der Zusammensetzung, sodass es außerordentlich schwierig ist durch Analysen auf die Quelle der gemessenen Partikel zu schließen. Die Ursachen dafür können zum Beispiel sein, dass die flüssigen Bestandteile aus Substanzen bestehen, die sich verflüchtigen. Andere Bestandteile neigen dazu, sich zu größeren Partikel zu vereinen. Dadurch werden diese größer und schwerer und setzen sich schneller ab.
Zur Messung der Staubemissionen aus Festbrennstofffeuerungen werden bisher überwiegend gravimetrische Messverfahren angewendet. Dabei wird ein Teilstrom des Abgases durch eine Filterhülse geleitet, die die Partikel aus dem Abgasstrom herausfiltert. Durch Wägung der Filterhülsen vor und nach der Messung erhält man die Gesamtmasse der Partikel. Durch Probenahme bei hohen Temperaturen kann man den Anteil an flüchtigen Bestandteilen geringhalten. Um nun von der in der Messung bestimmten Partikelmasse in eine normierte Abgaskonzentration umrechnen zu können, muss noch der CO2 oder O2 im Abgas bekannt sein. Es gibt verschiedene Varianten dieser massebasierten Messverfahren, die sich insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Filterhülsen unterscheiden. Obwohl bei den gravimetrischen Verfahren Partikel unterschiedlicher Größenordnungen, also auch größer als PM10 erfasst werden, kann damit die Verbrennungsqualität dennoch beurteilt werden. Allerdings sind die Verfahren aufwändig und zeitintensiv, sodass nie unmittelbare Messergebnisse erbracht werden können. Außerdem ist eine Durchführung der Auswertung vor Ort praktisch unmöglich.
Ein weiteres Problem ergibt sich zukünftig aus der Tatsache, dass sich die Verbrennungstechnik ständig weiterentwickelt und damit heute bereits erheblich kleinere Partikelemissionswerte als noch vor wenigen Jahren im Abgas vorgefunden werden. Damit ist die in der Filterhülse aufgefangene Staubmasse deutlich geringer, was die Methode an die Grenze ihrer Messgenauigkeit führt. Eine längere Probenahme zur Abhilfe des Problems ist ausgeschlossen, da nur begrenzte Messzeiten (z. B. bei Scheitholz) zur Verfügung stehen.
Die Lösung bieten hier modernste Messverfahren, die auf elektrischen Ladungen, Lichtstreuung und alternativen Effekten beruhen.
Diese Möglichkeiten stehen heute Stand 2020 den Schornsteinfeger-Kollegen in Wuppertal größtenteils schon zur Verfügung und werden in der kommenden Heizperiode sicher erfolgreich eingesetzt und vorgeführt.
Je nach Einsatzdichte, der gemeinschaftlichen Messeinrichtung, erwartet Sie also erstmals das Echtzeit-Messergebnis Ihrer Biomasse-Feuerungsanlage - bleiben Sie gespannt.
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Geothermie |
In einem württembergischen Ort sind Erdbohrungen durchgeführt worden.
Bei den Arbeiten ist man etwa 80 Meter tief in den Untergrund vorgestoßen weil man mit einer Wärmepumpe über Erdsonden ein Haus beheizen wollte.
Knapp eine Woche später traten aber schon Risse auf, dann sackten Häuser um mehrere Zentimeter ab.
Insgesamt wurden 24 Gebäude beschädigt. Kein System birgt eben nur Vorteile.
Mein Resümee daraus: Auch unsere Natur hat nichts zu verschenken!
Wie konnte so was passieren?
Geologen erkundeten, dass durch die Erdbohrungen unbeabsichtigt zwei Grundwasserleiter miteinander verbunden wurden. In der oberen Schicht, die unter Druck stand, kam es zur Entlastung, mit der Folge, dass das Erdreich nachgab.
Das entsprechende Landratsamt versucht nun mit Hilfe der Gutachter die Schuld- bzw. die Haftungsfrage zu klären. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vs. Kompromisslosen Raubbau.
Eine UVP, also Umweltverträglichkeitsprüfung wird bislang für Geothermie-Bohrungen erst ab 1.000 Metern vorgeschrieben.
Die Stadt Leonberg erklärt inzwischen Fehler bei den Bohrungen als Ursache für die Bodenerosion!
Der zuständige Landesumweltminister hat inzwischen eine generelle Tiefenbegrenzung für Geothermie-Bohrungen nur noch bis zum ersten Grundwasserstock erlassen. [Mehr]
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, WärmeGG |
Am 6. Juni 2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, WärmeGG) beschlossen, das am 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Danach müssen Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut oder vermietet werden, ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien, deren Nutzung weiterhin finanziell gefördert wird. Die dafür bereitgestellten Mittel werden auf 500 Mio. Euro aufgestockt.
Noch nie waren Öl und Gas so teuer wie heute und erwartungsgemäß werden die endlichen fossilen Brennstoffe auch in Zukunft nicht preiswerter werden. Noch nie hat sich also der Einsatz erneuerbarer Energien mehr gelohnt als zurzeit. Der Mensch braucht Wärme und der Bedarf ist enorm. Mehr als die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland wird für die Wärmeerzeugung benötigt. Und immer noch werden in Deutschland zur Wärmeerzeugung größtenteils fossile Energieträger eingesetzt. Diese sind nicht nur begrenzt, sondern belasten zudem die Umwelt.
Mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz stellt sich die Bundesregierung der Herausforderung, das gefährdete Klima zu schützen und den drohenden Anstieg der durchschnittlichen Temperaturen um mehr als zwei Grad bis Ende dieses Jahrhunderts zu verhindern. Die dafür verantwortlichen C02-Emisssionen sollen durch das neue Gesetz als Teil eines integrierten Energie- und Klimaprogramms bis 2020 um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden.
Ziel ist es, die Weichen für eine Klima schonende und nachhaltige Energieversorgung zu stellen.
Woher kommt unsere Wärme?
Zur Wärmeerzeugung stünden in Deutschland unzählige Energieträger zur Verfügung. Dennoch beziehen wir nur etwa 6,6 Prozent unserer Wärme aus erneuerbaren Energien.
Der übrige Teil setzt sich zusammen aus den begrenzten, fossilen Energieträgern Erdgas, Mineralöl und Kohle.
Erneuerbare Energien würden dagegen nach menschlichem Ermessen nie versiegen und schonen zudem das Klima durch Vermeidung von C02-Emissionen.
Nach dem neuen Wärmegesetz werden folgende Energien
als erneuerbare Energien anerkannt:
-Solare Strahlungsenergie
-Biomasse
-Geothermie
-Umweltwärme
Nicht anerkannt als erneuerbare Energie ist Abwärme.
Dennoch kann diese genutzt werden und ist als Ersatzmaßnahme auch zulässig.
Das Gesetz fordert, dass jeder Eigentümer eines neuen oder vermieteten Gebäudes zukünftig seinen Wärmeenergiebedarf abhängig von der genutzten Energiequelle zu einem bestimmten Anteil mit regenerativen Energien deckt und zwar:
-bei solaren Strahlungsenergien zu mindestens 15 Prozent,
-bei Biogas zu mindestens 30 Prozent und
-in allen anderen Fällen zu mindestens 50 Prozent.
Auch an das technologische Equipment zur Nutzung der verschiedenen erneuerbaren Energiequellen stellt das neue Wärmegesetz Anforderungen. So müssen z.B. Solarkollektoren ein bestimmtes Gütesiegel aufweisen, Wärmepumpen vorgeschriebene Jahresarbeitszahlen erfüllen und Bio-Öle in Kesseln der besten verfügbaren Technik verbrannt werden.
Bei der solaren Strahlungsenergie, die zu 15 Prozent genutzt werden müsste, um die Anforderungen des Wärmegesetzes zu erfüllen, lässt der Gesetzgeber alle technischen Möglichkeiten offen. Am weitesten entwickelt ist jedoch die Solarthermie, die mittels Kollektoren Wärme auffängt und an ein Trägermedium (zumeist Wasser) abgibt. Für Ein- und Zweifamilienhäuser gilt das WärmeGG überschlägig als erfüllt, wenn die Kollektorfläche 0,04 m² pro m² Wohnfläche ausweist. Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten können 0,03 m² pro m² Nutzfläche angesetzt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist allerdings, dass die Sonnenkollektoren über das europäische Siegel "SolarKeymark" verfügen.
Bei der Geothermie werden grundsätzlich die zwei verschiedenen Formen "Tiefengeothermie" und "erdoberflächennahe Geothermie" unterschieden. Während die Tiefengeothermie Wärme aus großen Tiefen (> 400 m) fördert, nutzt die erdoberflächennahe Geothermie Wärme aus nur geringer Tiefe. Auch bezüglich der Temperaturniveaus gibt es zwischen den beiden Formen Unterschiede. Hier hat die Tiefengeothermie mit einem direkt nutzbaren Temperaturniveau deutliche Vorteile. Dabei können i.d.R. große Wärmemengen gefördert werden und über Wärmenetze direkt an mehrere Gebäude verteilt werden.
Bei der erdoberflächennahen Geothermie liegen die Temperaturniveaus deutlich tiefer und müssen zunächst mit Wärmepumpen auf das gewünschte Niveau angehoben werden. Um die Nutzungspflicht durch Geothermie zu erfüllen, müssen min 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfs auf diese Weise gedeckt werden. Aber auch die Technologie unterliegt bestimmten Anforderungen. So müssen neben definierten Jahresarbeitszahlen der Wärmepumpen auch moderne Zähler eingebaut werden, wenn das eingesetzte Heizsystem nicht mit besonders niedrigen Vorlauftemperaturen arbeitet.
Unter Umweltwärme versteht das Wärmegesetz die Nutzung der natürlichen Wärme in der Luft oder dem Wasser. Auch hier schreibt die Nutzungspflicht einen Anteil von mindestens 50 Prozent vor. Bezüglich der zum Einsatz kommenden Technologie gelten ferner die gleichen Anforderungen wie bei der Geothermie.
Das vierte Standbein in der Palette der erneuerbaren Energien bildet die Biomasse. Im Sinne des Wärmegesetzes wird dabei feste Biomasse in Form von Pellets, Holzschnitzel und Scheitholz verstanden. Zur Erfüllung der Nutzungspflicht sind Anteile von 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfes und mehr über die feste Biomasse zu decken und neben besonders effizienten Kesselwirkungsgraden wird auch die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben bei den eingesetzten Feuerungsanlagen vorausgesetzt.
Biogas kann wie alle anderen erneuerbaren Energien ebenfalls eingesetzt werden, doch bestehen hier unter Umständen Konkurrenzsituationen zu anderen Anwendungsmöglichkeiten der Biomasse. Diese nämlich beispielsweise auch direkt als Energieträger als Nahrungsmittel oder als Rohstoff für eine stoffliche Verwertung genutzt werden. Daher werden an den Einsatz von Biogasfeuerungen hohe Effizienzanforderungen gestellt. Mindestens 30 Prozent des Wärmeenergiebedarfs sind zur Erfüllung der Nutzungspflicht nach dem WärmeGG festgeschrieben. Die energetische Nutzung des Biogases ist jedoch formal den Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen vorbehalten, bei denen neben Wärme halt auch gleichzeitig Strom produziert wird.
Um der Nutzungsverpflichtung des Wärmegesetzes zu entsprechen, können die Eigentümer neuer oder vermieteter Gebäude auch auf den erneuerbaren Energieträger Bioöl zurückgreifen. In diesem Fall müssten ebenfalls wenigstens 50 Prozent des Wärmeenergiebedarfes des Gebäudes mit Wärme aus Bioöl gedeckt werden. Die Heizkessel für Bicöl müssen nach dem Willen des Gesetzgebers auf dem besten verfügbaren Stand der Technik sein. Palm- und Sojaöle bleiben als Brennstoffe bei den nutzbaren Bioölen zunächst außen vor, bis zukünftig bzgl. der Nachhaltigkeit zertifizierte Öle verfügbar sind.
Kombinierte Maßnahmen
Natürlich können die eingesetzten erneuerbaren Energien kombiniert werden, so kann beispielsweise die Wärmeerzeugung mittels Solarkollektoren durch eine Holzpelletfeuerung ergänzt werden. Auch die vorgenannten Ersatzmaßnahmen können mit der Wärme aus erneuerbaren Energien unterstützt werden.
Beratungsbedarf
Bei der Betrachtung der komplexen Möglichkeiten innerhalb des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird deutlich, dass zukünftig ein enormer Informations- und Beratungs-
bedarf bei den Hauseigentümern entstehen wird. Während die bisherige Entscheidung für das richtige Heizsystem bereits der kompetenten Beratung durch einen Fachmann bedurfte, sieht sich der Hauseigentümer in Zukunft einer weitaus schwierigeren Entscheidungsfrage gegenüber gestellt. Aus der Vielzahl der technischen Möglichkeiten Wärmegewinnung die richtige Kombination zu finden, effizient, umweltfreundlich und betriebssicher arbeitet, ist eine Aufgabe, die nur qualifizierte Fachleute auf diesem Gebiet erfüllen können. Dabei darf der Blickwinkel nicht alleine nur auf die Installation der Anlagentechnik gerichtet sein, sondern muss das gesamte Gebäude, den Immissionsschutz sowie Aspekte der Brand- und Betriebssicherheit mit einbeziehen.
Mit seinem hohen Ausbildungsniveau und seinem flächendeckenden Netz aus geprüften Energieberatern im Handwerk ist das Schornsteinfegerhandwerk bestens dafür gerüstet, dem steigenden Beratungsbedarf seiner Kunden nachzukommen. Neutral und unabhängig können so kostengünstige und nachhaltige Energiekonzepte empfohlen werden, die sicher und umweltverträglich arbeiten.
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Umweltschutz in den eigenen vier Wänden |
Die beste Energie ist die, die nicht gebraucht wird. Um die Umwelt vor immer größeren Belastungen zu schützen, ist daher jeder Einzelne aufgefordert, beim Energieverbrauch zu sparen. Das kann in jedem Haushalt umgesetzt werden, zum Beispiel durch den Einsatz von Energiesparlampen, sparsamen Haushaltsgeräten oder den Verzicht auf ständige Bereitschaft an Elektronikgeräten.
Auch über größere Investitionen in das Gebäude sollte jeder Haus- und Wohnungsbesitzer nachdenken. Um einen ersten Eindruck darüber zu bekommen, wie es um die Energieeffizienz, also das Verhältnis vom Energieverbrauch zum tatsächlichen Nutzen steht, empfiehlt sich das Gespräch mit einem Gebäudeenergieberater (HWK). Die von der Handwerkskammer geprüften Handwerksmeister sind darauf spezialisiert festzustellen, mit welchen Maßnahmen am Gebäude sich die meiste Energie einsparen lässt. Besonderes Bonbon: Vom Bund gibt es für die Beratung einen Zuschuss.
Wer sich im Anschluss an die Beratung zu Sanierungen am Gebäude entschließt, erhält darüber hinaus bei Bedarf im Rahmen des „KfW-CO2-Minderungsprogramms“ und des „KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ zinsgünstige Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Mit der Investition in das eigene Haus oder die eigene Wohnung leisten Haus- und Wohnungseigentümer einen nachhaltigen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit, zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz. Letztendlich führt die Senkung der Betriebskosten auch zur Entlastung des eigenen Geldbeutels.
Bei Fragen zum Thema Energieeinsparung und Energieeffizienz in den eigenen vier Wänden stehe ich Ihnen gerne, wie gewohnt zur Verfügung.
Schornsteinfeger beugen Bränden vor |
Rund 300 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden. 95 Prozent der Brandopfer erliegen dabei den Folgen einer Rauchvergiftung durch Kohlenmonoxid.
Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist, im Gegensatz zur landläufigen Meinung, nicht nur Fahrlässigkeit. Häufig lösen technische Defekte Brände aus, die ohne vorsorgende Maßnahmen zur Katastrophe führen können. Jeder Haushalt sollte daher darauf achten, dass sich technische Geräte in Haus oder Wohnung in einem einwandfreien Zustand befinden.
Dass das nicht immer der Fall ist, zeigen die Zahlen: Im Jahr 2006 stellten Schornsteinfeger fast 1,2 Millionen Mängel an bestehenden und gut 194.000 Mängel an neu errichteten Schornsteinen, Öfen und Heizungen fest, die die Betriebs- und Brandsicherheit gefährdeten oder zu einer unmittelbaren Gefahr geführt hätten.
Durch das Reinigen und Fegen der Schornsteine und Verbindungsstücke von Feuerstätten wird die Gefahr eines Rußbrandes vermindert. Rauchschornsteine von Festbrennstoff-Feuerstätten sind hier besonders gefährdet. Bei einem Rußbrand im Schornstein bläht sich eine Rußschicht um das bis zu zehnfache auf und lässt damit den Schornstein zuwachsen. Durch die enorme Hitze im Schornstein kann dieser reißen und es kommt zu größeren Schäden.
Darüber hinaus kontrollieren Schornsteinfeger, ob Brandverhütungsvorschriften und Bauverordnungen eingehalten werden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Umwelt.
Bei Fragen zum Thema Brandschutz in den eigenen vier Wänden stehe ich Ihnen gerne, wie gewohnt zur Verfügung.
Energie sparen und dabei Umwelt und Geldbeutel schonen |
Unserem Klima geht es schlecht. Die Konzentration der Treibhausgase in der Atmosphäre, vor allem die des Kohlendioxids, ist in den letzten 150 Jahren stark angestiegen. Das farb- und geruchlose Gas entsteht bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Brennstoffen. Durch Industrie, Haushalte und Verkehr erhöht sich sein Anteil fortlaufend. In der Folge heizt sich die Atmosphäre unnatürlich stark auf.
Sollte es nicht gelingen, die steigende Erwärmung zu stoppen, hat das weitreichende Folgen weltweit. Bereits heute ist der Klimawandel eine der Hauptursachen von Naturkatastrophen, wie zum Beispiel Hochwasser und Trockenperioden.
Der Schutz des Klimas, die Sicherung der Energieversorgung und sozial tragbare Energiepreise sind zentrale Aufgaben der europäischen und deutschen Politik. Besonders im Bereich Haushalte und der Raumwärme besteht immer noch großes Energiesparpotenzial, beispielsweise durch den Einsatz energieeffizienter Technik bei Heizungsanlagen.
Besonders klimaschädlich aufgrund ihres Kohlendioxidausstoßes sind Kohleheizungen und elektrische Direktheizungen. Statistische Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks im Jahr 2006 ergaben darüber hinaus, dass jede siebte Ölfeuerungsanlage in Deutschland älter ist als 23 Jahre. Jede elfte hat sogar mindestens 27 Jahre auf dem Buckel. 460.000 Ölfeuerungsanlagen hielten die Abgasverlustgrenzwerte nicht ein, das heißt sie verbrauchen unnötig viel Energie.
Das Schornsteinfegerhandwerk empfiehlt den Austausch von Altanlagen und „Energieschleudern“, für die Umwelt – und den eigenen Geldbeutel. Denn was viele nicht wissen: Energieeinsparungen und Kohlendioxid-Minderungen im Gebäudebereich werden seit 1990 im Auftrag der Bundesregierung und der Länder gefördert.
Bei Fragen zum Thema Klimaschutz und Energieeinsparung in den eigenen vier Wänden stehe ich Ihnen gerne, wie gewohnt zur Verfügung.
- Erläuterungen zum Erneuerbare Energien Wärmegesetz [27 KB]