Hoheitsaufgaben
Der Schornsteinfeger als unabhängiger Berater und Dienstleister an Ihrer Seite
Als ein vom Staat beliehener Unternehmer erfüllte der Bezirksschornsteinfegermeister u. a. die ihm durch den Staat übertragenen Aufgaben, im so genannten Hoheitsbereich.
Dies sind insbesondere Aufgaben die die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreffen, für die es keine andere, fachlich geeignete, Institution gibt.
Zu den Hoheitsaufgaben gehören z. B. die Feuerstättenschau, die Abnahmen nach Baurecht, Arbeiten auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung, Immissionsschutzaufgaben etc.
Diese Arbeiten sind verbindlich, verpflichtend und dokumentiert durchzuführen und deshalb auf ein festes Arbeitsfeld (Kehrbezirk) beschränkt um der damit erheblichen Verantwortung gerecht werden zu können.
Ich sehe meinen Arbeitsauftrag ähnlich wie den eines Sachbereichsleiters der z. B. einen bestimmten Buchstaben des Nachnamens (S – wie Schmitz) zugewiesener Maßen in Verwaltung hat.
Dies macht jedoch bei einem „reisenden“ Dienstleister nur bedingt Sinn, da nicht sämtliche Schmitz in einer Strasse leben.
Alleine aus dieser Tatsache heraus ergibt sich die logische Konsequenz einen festen Verwaltungsbezirk (Kehrbezirk) einzurichten, wenn man den Anspruch erheben möchte, flächendeckend sicherheitsrelevante Kehr- und Überprüfungsarbeiten sicherzustellen.
Der Schornsteinfeger - gemeint ist selbstverständlich auch die Vielzahl der in Deutschland tätigen Schornsteinfegerinnen - leistet vordergründig viele neutrale Dienste am Kunden bei Beratungen, Planungen, und Gestaltungen um so, uneigennützig und bedarfsorientiert Entscheidungshilfen zu geben.
Für Schornsteinfeger schon ein alter Hut – gemeint ist hier nicht der Zylinder, sondern:
Das der Schornsteinfeger an der Wertschöpfung eines Gebäudes nicht mitpartizipiert, gleichgültig welche Maßnahmen (Installationen) in welchem Umfang auch getroffen werden, ist ein ganz besonderes Merkmal unseres Berufsbildes.
Gerade deshalb eignen sich Schornsteinfeger auch so hervorragend zum Gebäude-Energieberater, denn auch hier sollten die Kundenbedürfnisse immer eindeutig im Vordergrund stehen und nicht die wirtschaftlichen Interessen der Berater.
Den Beratenen steht es letzten Endes frei, ob sie den Rat annehmen und umsetzen oder nicht.
Schornsteinfeger tragen mit Ihrer unparteiischen Aufklärung wesentlich zur Sicherstellung eines wirksamen Verbraucherschutzes bei und verhindern Missbräuche.
Das Ziel, der globalen CO2 Einsparung jedoch immer im Auge, den kommenden Generationen verpflichtet.
Keine andere, mir bekannte Dienstleistung weltweit bietet diesen enormen Umfang und die Qualität im präventiven Brand- und Umweltschutz für Betreiber von Feuerungsanlagen, wie die kundenbetonte Arbeit der Schornsteinfeger zu diesen kostengünstigen Konditionen.
Das Fazit lautet:
Zum Glück gibt’s den Schornsteinfeger!
Lieber das Feuer behüten, als die Asche bewachen.
Gott segne dieses ehrbare Handwerk.